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Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung


Volltext

Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

Dieses Verfahren gilt in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.

Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
  • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
  • Auflistung der personellen und gerätetechnischen Ausstattung
  • ggf. Datum der letzten internen und externen Auditierung der Probenehmer
  • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
  • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2 gem. § 44 IfSG

Voraussetzungen

Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

  • den Geschäftssitz in Brandenburg haben,
  • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
  • zuverlässig, unabhängig und
  • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Der jeweilige Gebührenrahmen ist der Gebührenordnung des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22.11.2011 zu entnehmen.


Verfahrensablauf

Bitte richten Sie einen Antrag unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.


Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß 41. BImSchV).


Fristen

Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige (ReSyMeSa).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

05.09.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU)

Abteilung Technischer Umweltschutz 1


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
033201 442-0