Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen


Volltext

  • Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
  • Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.

Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
  • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Zuständige Stelle

untere Fischereibehörden


Zuständige Stelle(n)