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eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung


Volltext

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fristen

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Zuständige Stelle

Meldebehörde


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23


Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)