Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung


Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
  • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
  • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;20.12.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801