Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Kampfmittelbelastung Überprüfung


Volltext

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.


Rechtsgrundlage(n)

§ 37a OBG

§ 13 BbgBO

Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis

Eigentumsnachweis


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800


Verfahrensablauf

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.


Bearbeitungsdauer

10 bis 12 Wochen


Fristen

Keine


Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
  • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46


Fachlich freigegeben am

19.05.2020

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst


Ansprechpunkt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Fax: 033702/214200

Telefon Zentrale: 033702/2140

E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de


Zuständige Stelle(n)

Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Wünsdorf
033702 2140