Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Volltext
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Formulare/Schriftformerfordernis
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,Referat 23 - Personenstandsrecht
Fachlich freigegeben am
07.10.2020;27.09.2021Zuständige Stelle
Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.