Ausländische Berufsbildungsabschlüsse für juristische Berufe Anerkennung
Volltext
Wenn Sie in Brandenburg in der Justiz arbeiten möchten, können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der brandenburgischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen (§ 112a DRiG) oder ein Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation und Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Anwaltschaft (§§ 16 ff. EuRAG) zu stellen.
Dieser Antrag ist von der Person zu stellen, die eine Berufsqualifikation anerkennen lassen will. Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige, im Inland oder Ausland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden können.
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob die ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Einschlägige Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.
Für die meisten Berufe in der Justiz sind umfangreiche Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.
Wenn Sie sich über Ausbildungsmöglichkeiten in der brandenburgischen Justiz informieren möchten, finden Sie weiterführende Hinweise auf der Homepage des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg oder auf dem Karriere-Portal des Landes Brandenburg.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Brandenburg (Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BbgBQFG)
Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, der Ausbilder-Eignungsverordnung und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz im Land Brandenburg (Berufsbildungszuständigkeitsverordnung - BBiZ).
Die Gesetzes- und Verordnungstexte sind auf dem Landesrechtsportal Brandenburg abrufbar.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache,
- ein Identitätsnachweis,
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise,
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind,
- eine formlose Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, und
ein gegebenenfalls erteilter Bescheid eines anderen Landes.
Voraussetzungen
Für die Antragstellung gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzungen:
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
Sie wollen in Brandenburg im justiziellen Bereich arbeiten.
Verfahrensablauf
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsbildungsabschlüssen haben Sie die Möglichkeit den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ zu nutzen.
Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, z. B. An welche Behörde muss ich mich wenden?, Welche Dokumente sind nötig?
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
05.04.2024Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Stelle können Sie auf dem Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen „Anerkennung in Deutschland“ ermitteln.
Zuständige Stelle(n)
Ministerium der Justiz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
0331 866-0