An- und Verkauf von Grundstücken von und an die Kommune
Volltext
Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachlich freigegeben am
28.06.2024Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien