Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Volltext
Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg – Referat 13
Fachlich freigegeben am
19.06.2024Zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure