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Anlage zur Betankung von Kraftfahrzeugen (Tankstelle) - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme


Volltext

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.


Fristen

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz


Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Zuständige Stelle(n)