Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme


Volltext

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage


Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fristen

Es gibt keine Frist.

Land Brandenburg:

Dauer: 1 Monat

Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme vorlegen.


Hinweise (Besonderheiten)

Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)

;

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

18.08.2023;12.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
033201 442-0