Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Volltext
Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind generell, d.h. für den Regelfall, formuliert.
Es kann je nach Bauvorhaben vorkommen, dass die strikte Anwendung der Vorschriften zum Beispiel zu unbeabsichtigten Härten oder unzweckmäßigen Lösungen führen würde. Für solche atypischen Fälle besteht zum einen die Möglichkeit, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, mit denen der Zweck der Vorschriften ebenso gut erreicht werden kann.
Sie müssen die Zulassung von Abweichungen schriftlich beantragen und begründen.
Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Bauaufsichtsbehörde.
Unter welchen Voraussetzungen Abweichungen zugelassen werden können, kann § 67BbgBauO entnommen werden.
Soll von einer technischen Anforderung abgewichen werden, ist der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass dem Zweck dieser Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO)
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Abweichung ist mit dem Formular „Bauantrag“ zu beantragen, zu begründen und ggf. in Bauzeichnungen darzustellen.
Voraussetzungen
Sie reichen einen begründeten Antrag auf Abweichung ein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Entscheidung über Abweichungen werden je Abweichungstatbestand Gebühren in Höhe von EUR 100 bis EUR 5 000 erhoben. Es können darüber hinaus für die Beteiligung von Nachbarn und die Anhörung Beteiligter weitere Gebühren anfallen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren begründeten Antrag auf Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen zur Zulassung einer Abweichung gegeben sind.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.
Bearbeitungsdauer
Über isolierte Abweichungen wird in der Rege innerhalb von 6-12 Wochen entschieden. Es gibt keine Genehmigungsfiktion.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
30.08.2024Zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden.