Genehmigung einer Angelveranstaltung gem. § 8 BbgFischO beantragen
Volltext
Gemeinschaftsfischen oder ähnliche Angelveranstaltungen bei denen die Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind, dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden.
Der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein. Die tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen gewährleistet sein. §9 BbgFischO
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung einer Angelveranstaltung gem. §8 BbgFischO
Voraussetzungen
- der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein
- Gewährleistung der tierschutzrechtlichen Vorschriften
- Zustimmung der Fischereiausübungsberechtigten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenpflichtig bei schriftlicher Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO
Verfahrensablauf
Die Genehmigung einer oder mehrerer Angelveranstaltung(en) kann über das Antragsformular beantragt werden. Der vom Antragsteller ausgefüllte Antrag muss dem Fischereiausübungsberechtigten vorgelegt und von diesem ausgefüllt und unterzeichnet werden. Der vollständige Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Angelveranstaltung bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde schriftlich oder elektronisch einzureichen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ablehnt.
Fachlich freigegeben durch
Stadtverwaltung Cottbus/ Chóṡebuz
Fachlich freigegeben am
17.09.2024Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt