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Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung


Volltext

Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden


Rechtsgrundlage(n)

Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen


Erforderliche Unterlagen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Voraussetzungen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Verfahrensablauf

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Fristen

Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

09.10.2024

Zuständige Stelle

Die Gemeinden


Zuständige Stelle(n)