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Förderung der Prototypentwicklung digitaler Spiele beantragen – Modul 2


Volltext

Sie können für die Entwicklung von Prototypen eines Computerspiels Förderung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

- Kurzkonzept (One Pager)

- detaillierte Projektbeschreibung

- Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt

- Finanzierungsplan

- Marketingkonzept

- Alleinstellungsmerkmale

- Konkurrenzanalyse

- Angaben zum geplanten Geschäftsmodell

- Erlösprognose

- detaillierte Kalkulation

- Finanzierungsplan, Finanzierungsnachweise,

- Erklärung und Begründung des Kulturtests

- Visualisierungshilfen (ggf. Referenzprojekte)

- Angaben zum Team (Wohnort, Position, Track-Record)

- Firmenprofil

- Kopie des Handelsregisterauszugs mit Gesellschafterliste bzw. GbR-Vertrag oder Gewerbeanmeldung sowie wirtschaftliche Unterlagen zum Unternehmen (aktueller Jahresabschluss inklusive G+V, aktuelle BWA bzw. Einnahme-/ Überschuss-Rechnung oder Steuerbescheid)

- Erklärungen der Antragstellenden zur Anwendbarkeit von Branchentarifverträgen oder der Einhaltung vergleichbarer sozialer Standards (Bsp. Mindestlohngesetz), zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards und zu Unternehmen in Schwierigkeiten

- ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn mit Begründung


Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die vorrangig digitale Spiele entwickeln, die Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin oder Brandenburg haben oder bei Antragstellung glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin oder Brandenburg haben werden.

- Voraussetzung für die Auszahlung der ersten Rate ist das tatsächliche Bestehen des Sitzes, der Betriebsstätte oder der Niederlassung in Berlin oder Brandenburg.

- Davon abweichend kann ein Projekt auch dann gefördert werden, wenn die Förderung im besonderen medienkulturellen oder medienwirtschaftlichen Interesse von Berlin und Brandenburg liegt.

- Ein digitales Spiel kann gefördert werden, wenn es Mindestkriterien des Kulturtests in den Antragsunterlagen erfüllt. Dazu sollten mindestens zwei Kriterien des kulturellen Kontextes und kulturellen Inhalts, der kulturellen und kreativen Plattform (und mindestens ein Kriterium zur gestalterischen, kreativen und technologischen Innovation) erfüllt sein. Im Förderantrag ist darzulegen, welche Kriterien des Katalogs erfüllt werden.

- Grundsätzlich darf mit der geförderten Maßnahme erst nach der Förderentscheidung begonnen werden.

- Es müssen mindestens die vom Medienboard gewährten Fördermittel in Berlin-Brandenburg verwendet werden.

- Bei geförderten Projekten ist ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Beschäftigten anzustreben, faire Arbeitsbedingungen sollen durch die Anwendung von Branchentarifverträgen oder vergleichbarer sozialer Standards (Bsp. Mindestlohngesetz) erreicht werden. Belange der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind in angemessenem Umfang zu berücksichtigen.

- Bei der Durchführung der geförderten Projekte sollen Nachhaltigkeitsstandards beachtet und wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit eingesetzt werden, um eine deutlichere Reduzierung des CO2-Ausstoßes und sonstiger umweltschädigender Emissionen zu erreichen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es muss eine Bearbeitungsgebühr der ILB von 3 % des beantragten Darlehens kalkuliert werden. Bei Darlehen von 10.000 € bis zu 16.667 € ist eine Mindestgebühr von 500 € zu kalkulieren.


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Förderung können Sie digital über das Antragsportal vom Medienboard stellen:

- Bis ca. 6 Wochen vor der Einreichfrist Kurzkonzept an Förderreferent:in per E-Mail schicken

- Vor der Antragstellung ist ein Antragsgespräch erforderlich. Antragsgespräche finden mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Einreichungstermin statt.

- Erst nach dem Antragsgespräch wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet.

- Die Anträge sind fristgerecht und digital im Antragsportal zu stellen. Die für die Antragstellung notwendigen Dokumente sind im Portal aufgeführt und hochzuladen.

- Unvollständige Anträge, die trotz Aufforderung nicht ergänzt werden, können nicht berücksichtigt werden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Zuständige Stelle

Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH


Zuständige Stelle(n)