Grundsteuerreform: Grundsteuerwerterklärung bis 31.10.2022 abgeben
Mit öffentlicher Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen am 30. März 2022 im Bundessteuerblatt (BStBl. I, Seite 205) erfolgte die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022.
Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer im gesamten Bundesgebiet.
Wer am 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer von Grundbesitz war, muss eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.
Die Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt (für Grundstücke in Dallgow-Döberitz: Nauen) bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden.
Diese Erklärung muss mit elektronischem Formular übermittelt werden. Die elektronischen Formulare werden ab dem 01. Juli 2022 bereitgestellt. Dies kann unter anderem über das Portal „Mein Elster“ geschehen. Falls sie dieses noch nicht genutzt haben, benötigen Sie dafür ein Benutzerkonto. Sie müssen sich in dem Portal registrieren und bekommen eine Bestätigung zugesendet. Das kann bis zu 2 Wochen dauern.
Sofern Sie keinen Zugang zu Mein ELSTER oder anderer geeigneter Software haben, nimmt die
Steuerverwaltung die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform entgegen. Die entsprechenden Formulare finden Sie ab dem 20. Juni 2022 zum Download auf der Seite des Finanzamts im Internet und in den Finanzämtern.
Wer ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet?
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in diesen Ländern
- Bei Grundstücken in diesen Ländern, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
- Bei Grundstücken in diesen Ländern mit Gebäuden auf fremden Grund und Boden: Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes
Bitte beachten Sie, dass hier maßgeblich ist, wer am 01. Januar 2022 Eigentümer war. Sollten Sie also zwischenzeitlich verkauft haben, müssen Sie dennoch eine Erklärung abgeben.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe kann das Finanzamt ein Verspätungszuschlag festsetzen. Sollten Sie keine Erklärung abgeben, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen.
Im weiteren Ablauf wird das Finanzamt dann den Wert feststellen. Die Gemeindeverwaltung und die Grundstückseigentümer erhalten daraufhin die Grundlagenbescheide für die ab 01.01.2025 geltende Besteuerung. Darauf wird seitens der Gemeindeverwaltung der von der Gemeindevertretung beschlossene Hebesatz für das Jahr 2025 angewendet. Die Abgabenverpflichteten bekommen daraufhin von der Gemeinde Dallgow-Döberitz einen ab 01.01.2025 geltenden Bescheid. Bis dahin wird die Grundsteuer noch nach bisheriger Rechtsgrundlage erhoben.
Der Hebesatz in der Gemeinde Dallgow-Döberitz für Grundsteuer A (agrarisch genutzter Boden) im Jahr 2022 beträgt 330%, für die Grundsteuer B (baulich genutzter Boden) beträgt er 430%. Ob und in welcher Höhe die Hebesätze geändert werden, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung eine Empfehlung zum Beibehalt oder zur Änderung geben, wenn abgeschätzt werden kann, welche Auswirkung die Änderung der Berechnung der Grundsteuer auf die Gemeindefinanzen haben wird.
Wichtig:
Zuständig bei Fragen zur Erhebung und Berechnung des Messbetrages zur Grundsteuer ist im Land Brandenburg das Finanzamt (hier Nauen)!
Die Gemeindeverwaltung kann erst nach zugegangenem Messbescheid die konkrete Steuer festsetzen und vorher keine Auskunft zu dieser Steuer geben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer
Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.
Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de).
Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren).
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